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Wie eine berühmte Persönlichkeit einmal sagte, sind Immobilien eine der größten Investitionen der Welt. Der Erwerb oder Kauf einer Immobilie in bestimmten Ländern wie der Schweiz kann jedoch in hohem Maße von der Nationalität des Käufers abhängen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer in der Schweiz eine Immobilie erwerben kann.
Die Staatsangehörigen
Es ist ganz klar, dass Staatsangehörige eines Landes das Recht haben, eine Immobilie in diesem Land zu erwerben. Die Schweiz bildet hier keine Ausnahme, und es ist wichtig, dass Sie Ihr Recht kennen, bevor Sie eine liegenschaft kaufen. So können Staatsangehörige der Schweiz Immobilien kaufen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten
Staatsangehörige der Mitgliedsländer der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation dürfen in der Schweiz ebenfalls Immobilien kaufen. In Bezug auf den Erwerb von Immobilien haben sie die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsangehörige. Daher unterliegen sie keinen Beschränkungen oder Genehmigungen.
Staatsangehörige von Drittstaaten
Neben diesen beiden Personengruppen, die problemlos Immobilien in der Schweiz kaufen können, können dies auch Staatsangehörige von Drittstaaten. Im Gegensatz zu Inländern und Mitgliedern, die Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staates sind, können Drittstaatsangehörige dieses Recht nämlich nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Wenn es sich um diese handelt, sind die Bedingungen für den Erwerb sehr komplex. Neben der Genehmigung müssen sie in der Wohnung leben, die sie für den Erwerb einer Immobilie planen. Beim Bau einer neuen Wohnung sind sie verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb mit den Bauarbeiten zu beginnen. Sie sind jedoch von der Genehmigungspflicht befreit, wenn sie beispielsweise eine Ferienunterkunft erwerben.
Nicht in der Schweiz wohnhafte Personen
Ausländer, die außerhalb der Schweiz wohnen, können ebenfalls erwerben. Die Regeln hier sind viel lockerer, denn es ist erlaubt, ohne Genehmigung zu kaufen. Dies ist der Fall, wenn die Immobilien zu wirtschaftlichen Zwecken erworben werden. Dazu gehört zum Beispiel der Kauf für den Handel, um dort zum Beispiel eine Werkstatt einzurichten.